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Fehlstart bei Erh?hung der Tabaksteuer

Ein Fehler im verk?ndeten Gesetzestext f?hrt dazu, dass die geplante Steuererh?hung fr?her als beabsichtigt in Kraft getreten ist.

Dem Bundesfinanzministerium ist bei der geplanten Erh?hung der Tabaksteuer ein peinlicher Fehler unterlaufen. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz verk?ndet. Erst dabei fiel auf, dass das ?nderungsgesetz in der aktuellen Fassung nicht nur in Teilen, sondern gleich in vollem Umfang am Tag nach der Verk?ndung in Kraft tritt. Die h?here Tabaksteuer w?re also laut Gesetz bereits ab dem 21. Oktober 2026 f?llig.

Weil es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, hat das Ministerium bereits eine entsprechende Gesetzeskorrektur angesto?en und die Zollverwaltung angewiesen, bis dahin bei der Tabaksteuer im Sinn der eigentlichen Gesetzesintention zu verfahren. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die Steuers?tze nach dem Tabaksteuergesetz in bisheriger H?he unver?ndert fort. Der neue Steuertarif gilt f?r Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute f?r Tabakwaren erst ab dem 1. Januar 2027 und f?r Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak ab dem 1. M?rz 2027.

 
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